Gültig ab: 24. September 2025
Risikohinweis
Gültig ab: 24. September 2025
1. Überblick
1.1 Zweck und Zielsetzung
Dieser Risikohinweis erläutert die wesentlichen Risiken der Nutzung von Baltex („Baltex“, „wir“, „uns“, „unser“) und seiner Services (Website, Widgets, APIs, Swap-Abläufe, Private Swaps, DEX-Layer sowie optionaler Fiat-On-/Off-Ramp). Mit der Nutzung der Services bestätigen Sie, dass Sie diese Risiken verstehen und akzeptieren. Dieses Dokument dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlage-, Rechts-, Steuer- oder Rechnungslegungsberatung dar.
1.2 Zentrale Begriffe
- Digitale Assets: Kryptografische Token oder Coins, die von den Services unterstützt werden.
- Nicht-verwahrend: Sie kontrollieren Ihre Wallets und Schlüssel; Baltex führt keine Nutzerguthaben und verwahrt keine privaten Schlüssel.
- Transitadresse: Eine eindeutige, systemkontrollierte Adresse, die ausschließlich zum Empfang der Eingangs-Assets und zur Abwicklung eines Swaps verwendet wird; dadurch entsteht kein dauerhaftes Verwahrungsverhältnis.
- Hochrisikoland: Rechtsordnungen, die von zuständigen Stellen (z. B. FATF, UN, OFAC oder EU) als mit erhöhtem AML-/CFT-Risiko verbunden eingestuft werden.
- PEP: Politisch exponierte Person einschließlich enger Geschäftspartner und Familienangehöriger.
2. Servicemodell und Umfang
2.1 Swap-ähnlicher Tausch
Sie wählen Eingangs- und Ausgangs-Assets und geben eine Ziel-Wallet an. Sie finanzieren eine eindeutige Einzahlungsadresse; nach den erforderlichen Bestätigungen und Prüfungen wird das getauschte Asset an die von Ihnen angegebene Wallet gesendet. Blockchain-Transaktionen sind unumkehrbar und können aufgrund von Netzwerkbedingungen verzögert werden oder fehlschlagen.
2.2 Auswirkungen auf die Verwahrung
Baltex arbeitet nicht-verwahrend und führt keine Nutzerguthaben. Die Nutzung von Transitadressen während der Abwicklung begründet keine dauerhafte Verwahrung. Vorübergehende Sperren können jedoch erforderlich sein, um Compliance-Prüfungen abzuschließen und Betrug zu verhindern.
3. Kundeninteraktion und Identifizierung
3.1 Minimale Registrierung
Für die Einleitung eines Swaps ist kein klassisches Konto erforderlich. Üblicherweise geben Sie lediglich Transaktionsdaten und Wallet-Adressen an.
3.2 Erforderlichkeit zusätzlicher Angaben
Werden Risikoschwellen überschritten oder treten Warnsignale auf (siehe § 4.1), können wir KYC-/EDD-Informationen anfordern, darunter einen amtlichen Ausweis, Selfie-/Liveness-Prüfung, Adressnachweis, Nachweis der Inhaberschaft des Zahlungsmittels und Unterlagen zur Mittelherkunft. Eine Verweigerung kann zu Verzögerung, Stornierung oder Rücksendung führen, soweit diese rechtlich zulässig und technisch möglich ist.
3.3 Sanktionsprüfung
Wir können IP-Daten, Wallet-Adressen und andere Angaben auf Verbindungen zu sanktionierten Personen, Unternehmen oder Regionen prüfen und den Zugang entsprechend sperren oder beschränken.
4. Risikobasierter Ansatz
4.1 Auslöser für zusätzliche Sorgfaltsprüfungen
Beispiele sind:
- hohe oder ungewöhnliche Transaktionswerte;
- Strukturierung mit dem Ziel, Erkennung oder Kontrollen zu umgehen;
- Wallets mit Verbindung zu illegalen Aktivitäten (z. B. Hacks, Darknet oder Ransomware);
- Beteiligung von Hochrisikoregionen, PEPs oder negativer Medienberichterstattung.
4.2 Verstärkte Sorgfaltsprüfung (EDD)
Wir können eine Transaktion verzögern oder zurückhalten, weitere Angaben anfordern, eine manuelle Prüfung durchführen oder den Service ablehnen, wenn das verbleibende Risiko nicht vertretbar ist.
4.3 Hochrisikoländer
Transaktionen mit Bezug zu umfassend sanktionierten oder anderweitig hochriskanten Rechtsordnungen können blockiert oder verstärkten Kontrollen unterzogen werden.
5. Transaktionsüberwachung
5.1 Automatisierte Systeme
Automatisierte Systeme, einschließlich Blockchain-Analyse und Sanktionsprüfung, können Wallet-Risiken, Verhaltensmuster, Transaktionsgeschwindigkeit und bekannte Risikocluster bewerten.
5.2 Manuelle Prüfung
Compliance-Mitarbeiter prüfen markierte Fälle und können die Transaktion freigeben, zusätzliche Angaben anfordern, sie stornieren oder Gelder zurücksenden, soweit dies rechtlich zulässig und technisch möglich ist.
6. Zurückhalten und Einfrieren von Geldern
6.1 Befugnis zur Sperrung
Wir können eine Transaktion pausieren oder einfrieren, wenn: (i) Hinweise auf illegale Aktivitäten vorliegen; (ii) eine rechtmäßige Anordnung einer zuständigen Behörde eingeht; oder (iii) zusätzliche Prüfungen zur abschließenden Bewertung erforderlich sind.
6.2 Ergebnis von Untersuchungen
Mögliche Ergebnisse sind die Ausführung, Stornierung oder Rücksendung der Assets an die Ursprungsadresse abzüglich anwendbarer Netzwerk- oder Bearbeitungsgebühren oder das Zurückhalten der Gelder, soweit dies durch Gesetze oder Aufsichtsbehörden vorgeschrieben ist.
7. Meldung verdächtiger Aktivitäten
7.1 Verdachtsmeldungen (STR/SAR)
Soweit vorgeschrieben, reichen wir Meldungen bei der zuständigen Financial Intelligence Unit (FIU) oder einer anderen zuständigen Behörde ein. Wir informieren Nutzer nicht über die Abgabe solcher Meldungen, wenn dies als unzulässiges „Tipping-off“ gelten würde.
7.2 Indikatoren für eine STR/SAR
Beispiele sind nicht nachvollziehbare schnelle Geldflüsse, wiederholte hohe Übertragungen zu oder von markierten Adressen, eindeutige Sanktionsbezüge, gefälschte Dokumente oder widersprüchliche Angaben zur Mittelherkunft.
8. Aufzeichnungen und Datenspeicherung
8.1 Transaktionsaufzeichnungen
Wir können Ursprungs- und Zieladressen, Beträge, Hashes, Zeitstempel, Geräte- und Netzwerkkennungen sowie zugehörige Kommunikation als Bestandteil unserer Compliance-Aufzeichnungen speichern.
8.2 Speicherdauer
Aufzeichnungen werden mindestens fünf (5) Jahre oder länger gespeichert, wenn dies gesetzlich oder aufgrund laufender Untersuchungen erforderlich ist. Öffentliche Blockchains können On-Chain-Daten dauerhaft speichern.
9. Verbotene und beschränkte Rechtsordnungen
9.1 Verbotene Rechtsordnungen
Wir bearbeiten keine Transaktionen für umfassend sanktionierte Rechtsordnungen (beispielhaft: DVRK, Iran, Syrien, Russland und weitere von Zeit zu Zeit benannte Gebiete).
9.2 Beschränkte Rechtsordnungen
Für bestimmte Standorte, etwa bei sektoralen Sanktionen, besonderen Maßnahmen oder lokalen Lizenzpflichten, können zusätzliche Verifizierungen, Limits oder Nichtverfügbarkeit gelten. Die Listen ändern sich und werden nach unserem Ermessen im Einklang mit dem geltenden Recht angewandt.
10. Einhaltung behördlicher Anfragen
10.1 Zusammenarbeit
Wir arbeiten mit rechtmäßigen Anfragen zuständiger Behörden zusammen, etwa Vorladungen oder Gerichtsbeschlüssen, und können Informationen oder Assets im erforderlichen Umfang sichern, offenlegen oder beschränken.
10.2 Datenschutz
Jede Offenlegung wird auf das Erforderliche beschränkt und im Einklang mit unserer Datenschutzrichtlinie und den anwendbaren Datenschutzgesetzen vorgenommen.
11. Verantwortlichkeit und Aufsicht
11.1 AML-Compliance-Beauftragter (AMLCO)
Ein AMLCO überwacht die Umsetzung der Richtlinien, die Überwachung, die Kommunikation mit Behörden und die Behebung festgestellter Mängel.
11.2 Audits und Prüfungen
Regelmäßige interne Audits und gegebenenfalls unabhängige Prüfungen bewerten die Wirksamkeit des Programms. Erkenntnisse fließen in die Weiterentwicklung von Kontrollen und Schulungen ein.
12. Mitarbeiterschulung
Relevante Mitarbeiter erhalten bei Beginn ihrer Tätigkeit und regelmäßig danach Schulungen zu AML-/CFT-Pflichten, Sanktionen, Umgang mit PEPs, Warnsignal-Typologien, Blockchain-Analysen, Datenschutz und Vorfallmeldungen.
13. Aktualisierungen der Richtlinie
Wir überprüfen und aktualisieren diesen Risikohinweis und die zugehörigen Verfahren, um regulatorische, marktbezogene und technologische Entwicklungen zu berücksichtigen. Aktualisierungen gelten ab ihrer Veröffentlichung, sofern kein späteres Datum angegeben ist.